Ich gehe fast jeden Tag daran vorbei: In einem Gebäudeteil der Deutschen Telekom am Trelder Weg stehen seit Jahrzehnten zwei Wohnungen leer. Baulich sind sie klar als Wohnraum erkennbar, genutzt werden sie nicht.
Ich habe diesen Fall zum Anlass genommen, die Verwaltung zu befragen.
Die Antwort ist auf den ersten Blick eindeutig: Die Wohnungen gelten rechtlich nicht als Wohnraum im Sinne des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes. Begründet wird das damit, dass es sich ursprünglich um Dienstwohnungen einer Fernmeldeanlage handelt und das Gebäude planungsrechtlich nicht für Wohnzwecke vorgesehen ist.
Damit greift auch das gesetzliche Leerstandsverbot nicht.
Auf den zweiten Blick bleibt dennoch ein Problem: Zwei nutzbare Einheiten stehen leer – und die Verwaltung hatte sich damit bislang nicht befasst.
Erst durch die Anfrage soll nun der Eigentümer um Auskunft gebeten werden.
Das zeigt ein strukturelles Spannungsfeld: Zwischen baurechtlicher Einordnung und tatsächlicher Nutzung entsteht ein Graubereich, in dem vorhandener Wohnraum dem Markt faktisch entzogen ist, ohne dass Instrumente des Wohnraumschutzes greifen.
Für mich ist klar: Auch solche Fälle müssen zumindest geprüft werden – nicht ideologisch, sondern praktisch. Entscheidend ist die Frage, ob vorhandene Räume wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden können. Die Verwaltung kündigte an, mit dem Eigentümer ins Gespräch kommen zu wollen. Das werde ich weiter verfolgen.