Telefonzellen-Reste – Rückbau endlich verbindlich geregelt

In der Harburger Innenstadt stehen an mehreren Stellen seit Jahren die Reste ehemaliger Telefonzellen und Telefonsäulen. Sie sind außer Betrieb, haben keinen praktischen Nutzen mehr und beeinträchtigen das Stadtbild.

Mich hat dabei weniger der einzelne Standort interessiert als das dahinterliegende Muster: Solche Relikte bleiben oft über Jahre bestehen, weil Zuständigkeiten unklar sind oder niemand den Vorgang konsequent weiterverfolgt.

Ich habe daher beantragt, den Bestand systematisch zu erfassen, den Rückbau einzufordern und zu klären, ob bestehende Sondernutzungsgenehmigungen überhaupt noch gelten.

Die Antwort der zuständigen Behörde bringt erstmals Verbindlichkeit:
Bis zum 26. April 2027 ist die Deutsche Telekom verpflichtet, alle verbliebenen Anlagen abzubauen und die Flächen wiederherzustellen. 

Derzeit sind im Bezirk noch fünf Telefonhäuschen und sechs Telefonsäulen vorhanden. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, sind ordnungsrechtliche Maßnahmen möglich.

Der Fall ist klein, aber exemplarisch: Öffentlicher Raum funktioniert nur dann gut, wenn auch solche Details verlässlich geregelt sind und Entscheidungen nicht folgenlos bleiben.