Senat regiert Harburg per Aktenvermerk

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In Anbetracht aktueller, bedauerlicher Ereignisse in Harburg entstand folgende Pressemitteilung der FDP-Bezirksfraktion:

Die FDP-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg wirft dem Hamburger Senat vor, die gewählten Mitglieder der Bezirksversammlung bei wichtigen Entscheidungen systematisch an den Rand zu drängen. Anlass sind die Überlegungen zur Aufgabe des Hamburg Service Süderelbe, die ohne erkennbare vorherige Anhörung beschlossene Nutzung des Niu-Quay-Hotels als Flüchtlingsunterkunft und die wiederkehrenden Probleme bei der Planung von Verkehrs- und Bahnsperrungen.

„Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Senat Harburg zunehmend per Aktenvermerk regiert. Die Fachbehörden entscheiden, der Bezirk trägt die Folgen und die Bezirksversammlung darf hinterher aus den Medien erfahren, was über die Köpfe ihrer Mitglieder hinweg beschlossen wurde. Wenn das der neue Umgang mit der kommunalen Demokratie ist, kann man sich die Wahl zur Bezirksversammlung bald sparen“, erklärt Co-Fraktionsvorsitzender Arne Thomsen.

Besonders deutlich zeigen das die jüngst bekannt gewordenen Planspiele über den Hamburg Service Süderelbe. Erneut geht es um eine Entscheidung mit erheblichen Folgen für Harburg, erneut beginnen die Überlegungen in einer zentralen Fachbehörde und erneut muss die Bezirksversammlung darauf drängen, nicht erst am Ende des Verfahrens vor ein fertiges Ergebnis gestellt zu werden.

Mehr als 60.000 Menschen leben bereits heute in Süderelbe. Durch Tausende neue und geplante Wohnungen wird ihre Zahl weiter steigen. Gerade ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Bürger, die Verwaltungsleistungen nicht ohne persönliche Unterstützung digital erledigen können, sind auf den Standort am Neugrabener Markt angewiesen.

Noch zum 1. April 2026 hatte die Finanzbehörde dessen Öffnungszeit von 30 auf 34 Wochenstunden erhöht. Zur Begründung verwies sie auf den erfolgreichen Betrieb und ein stabileres Terminangebot. Nicht einmal fünf Monate später wird geprüft, den festen Standort aufzugeben und durch mobile Teams zu ersetzen.

„Im April ist das Kundenzentrum erfolgreich, im August steht es zur Disposition. Was heute als Verbesserung verkauft wird, kann morgen offenbar ohne Vorwarnung dem Rotstift zum Opfer fallen. Das ist keine Strategie, sondern politische Beliebigkeit. Ein gelegentlich vorfahrendes mobiles Team ersetzt kein Bürgeramt, das an fünf Tagen in der Woche für die Menschen erreichbar ist“, so Thomsen weiter.

Bei der Schließung oder wesentlichen Veränderung dezentraler Einrichtungen des Hamburg Service sieht § 28 Bezirksverwaltungsgesetz ausdrücklich eine Anhörung der Bezirksversammlung vor, wenn die Entscheidung für den Bezirk oder wesentliche Teile des Bezirks von Bedeutung ist. Dass die Aufgabe des einzigen festen Hamburg-Service-Standorts in Süderelbe diese Schwelle erreicht, dürfte angesichts seines Einzugsgebiets und der Folgen für Zehntausende Menschen kaum ernsthaft zu bestreiten sein.

Die angekündigte Beteiligung vor einer endgültigen Entscheidung ist deshalb keine freiwillige Geste des Finanzsenators. Sie muss so früh erfolgen, dass Einwände und Alternativen tatsächlich noch berücksichtigt werden können. Eine Anhörung, nachdem sich die Verwaltung intern längst festgelegt hat, wäre lediglich die politische Abnahme eines fertigen Ergebnisses.

Der Vorwurf mangelnder Beteiligung kommt dabei nicht nur aus der Bezirkspolitik. Auch der Personalrat des Hamburg Service erhebt erhebliche Vorwürfe gegen das Verfahren. Nach seiner Stellungnahme hat die gesetzlich vorgesehene rechtzeitige, frühzeitige und umfassende Beteiligung nicht stattgefunden. Der Personalrat sei am 21. Juli lediglich mündlich informiert worden; erforderliche Unterlagen und eine Vorlage zur Mitbestimmung lägen ihm bis heute nicht vor. Nach Angaben der Personalvertretung sollen im Zuge der Veränderungen zudem 15,5 Stellen eingespart werden, ohne dass ihr bislang die Berechnungsgrundlage vorgelegt worden sei.

„Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn wir als Liberale nun auf die Rechte der Personalvertretung pochen müssen – und das gegenüber einem Senator der SPD, die betriebliche Mitbestimmung ansonsten gern als besonderen Wert hervorhebt“, so Thomsen.

Nicht weniger deutlich zeigt sich dieses Vorgehen bei der Entscheidung über das Niu-Quay-Hotel im Harburger Binnenhafen. Ab September sollen dort rund 340 Menschen aus der Ukraine untergebracht werden. Nach Angaben der Sozialbehörde ist das Hotel zunächst bis zum Jahresende angemietet; eine Verlängerung ist möglich. Erst Anfang Mai hatte das Haus mit 150 Zimmern und 20 Apartments seinen regulären Betrieb aufgenommen.

Die FDP-Fraktion stellt die Unterbringung von Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind, nicht infrage. Zu klären ist jedoch, weshalb die Bezirksversammlung vor dieser Standortentscheidung offenbar nicht angehört wurde. § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes sieht bei bedeutsamen Entscheidungen über die öffentliche Unterbringung von Zuwanderern eine Anhörung der örtlich zuständigen Bezirksversammlung mit einer Frist von mindestens einem Monat vor.

Die Sozialbehörde vertritt demgegenüber die Auffassung, die Anmietung des Hotels falle nicht darunter, weil es sich nicht um einen neuen Standort der öffentlich-rechtlichen Unterbringung handele. Genau diese Rechtsauffassung hält die FDP-Fraktion für höchst fragwürdig.

Der FDP-Co-Fraktionsvorsitzende Dirk Kannengießer meint dazu: „Wenn eine Unterkunft für rund 340 Menschen in einem gerade eröffneten Hotel für Harburg angeblich nicht bedeutsam genug für eine Anhörung ist, stellt sich die Frage, wann dieses Gesetz überhaupt noch gelten soll. Ein Beteiligungsrecht, das eine Behörde nach Belieben für unbedeutend erklären kann, ist kein Recht, sondern eine Beruhigungspille für die Bezirkspolitik. Zu erklären, eine Beteiligung sei unnötig, da die Zimmer nur angemietet würden, grenzt ans Absurde: Inwieweit ändern sich dadurch denn die Folgen für das Quartier?“

Dass gleichzeitig drei bestehende Großunterkünfte mit insgesamt rund 1.700 Plätzen geschlossen werden sollen, kann eine Neuordnung der Unterbringung erforderlich machen. Dies entbindet die Sozialbehörde jedoch nicht davon, mögliche Standorte transparent abzuwägen, die Folgen für das Umfeld zu prüfen und die gesetzlich vorgesehene Anhörung durchzuführen. Eine bessere Unterbringung von Schutzsuchenden und die Beteiligung der Bezirksversammlung schließen sich nicht aus.

Die beiden aktuellen Fälle treffen in Harburg auf eine lange Erfahrung mit zentral getroffenen Entscheidungen, deren Folgen vor Ort über Jahre sichtbar bleiben. Besonders anschaulich ist die Entwicklung des Harburger Binnenhafens. Der beliebte Beachclub am Veritaskai musste einem Hotelprojekt mit 272 Zimmern und 19 Stockwerken weichen. Das Hotel wurde nie gebaut, das Grundstück fiel an die Stadt zurück und liegt weiterhin brach. Auch der versprochene Ersatz für den Beachclub verzögerte sich immer wieder und wird frühestens für 2027 in Aussicht gestellt. Nun wird ein anderes, gerade eröffnetes Hotel kurzfristig dem regulären Beherbergungsmarkt entzogen.

„Der Beachclub ist weg, das dafür versprochene Hotel wurde nie gebaut, der Ersatz für den Beachclub lässt seit mehr als zehn Jahren auf sich warten und ein anderes neues Hotel verschwindet über Nacht wieder vom Markt“, meint Thomsen dazu. „Das ist keine Stadtentwicklung aus einem Guss. Das ist ein Scherbenhaufen aus Ankündigungen, Fehlentscheidungen und fehlender Verantwortung.“

Ein ähnliches Muster zeigt sich beim ehemaligen Karstadt-Gebäude. Die Stadt kaufte das Haus mit dem Anspruch, die Entwicklung der Harburger Innenstadt aktiv zu sichern. Seither ziehen sich Zwischennutzung, Nutzungskonzepte und die Klärung der langfristigen Perspektive über Jahre hin. Inzwischen soll eine Konzeptvergabe auch Teilveräußerungen ermöglichen. Aus einem demonstrativen Eingreifen des Senats ist damit ein langwieriger Suchprozess geworden, dessen Folgen wiederum vor allem Harburg trägt.

Was bei Standortentscheidungen und der Stadtentwicklung geschieht, wiederholt sich in der Verkehrspolitik. Auch dort wird auf zentraler Ebene geplant, während die örtlichen Folgen und das Wissen der Bezirksversammlung erst spät in den Blick geraten.

Während der vollständigen Sperrung des Harburger S-Bahntunnels zwischen Neugraben und Wilhelmsburg vom 10. bis 23. Mai 2026 mussten Fahrgäste erhebliche Umwege und zusätzliche Umstiege in Kauf nehmen. Gleichzeitig war der Harburger ZOB wegen seines Umbaus nur eingeschränkt leistungsfähig. Die FDP-Fraktion hatte deshalb zusätzliche direkte Busverbindungen zwischen Harburg und Wilhelmsburg gefordert. Die Verkehrsbehörde teilte anschließend mit, die Erfahrungen mit dem Ersatzverkehr würden ausgewertet; konkrete Maßnahmen seien noch nicht abgeleitet worden.

„Das heißt im Klartext: Die Menschen sollen also die vorhersehbaren Probleme ertragen, damit die Behörde anschließend Erfahrungen sammeln kann. Die Mitglieder der Bezirksversammlung kennen die örtlichen Verhältnisse. Dieses Wissen gehört an den Anfang einer Planung und nicht erst in die nachträgliche Auswertung der entstandenen Probleme“, betonen die FDP-Fraktionschefs einhellig.

Die Sachverhalte unterscheiden sich, doch das Verfahren ist stets ähnlich: Eine Fachbehörde plant oder entscheidet, die Bezirksversammlung erfährt spät davon und muss anschließend um Informationen, Änderungen oder Schadensbegrenzung kämpfen.

Die FDP-Fraktion fordert deshalb, die Bezirksversammlung entsprechend § 28 Bezirksverwaltungsgesetz am Verfahren um das Niu-Quay-Hotel zu beteiligen. Laufzeit, Kosten und Verlängerungsoptionen des Vertrages müssen im rechtlich möglichen Umfang transparent gemacht werden. Über die Zukunft des Hamburg Service Süderelbe darf erst nach einer förmlichen Anhörung und einer nachvollziehbaren Bedarfs- und Folgenabschätzung entschieden werden. Zuvor muss auch die gesetzlich erforderliche Beteiligung des Personalrats erfolgt sein. Bei längerfristigen Verkehrs- und Streckensperrungen müssen Ersatzkonzepte künftig frühzeitig mit der Bezirksversammlung beraten werden.

„Ohne konstruktive Zusammenarbeit zwischen Land und Bezirk kann diese Stadt nicht funktionieren. Die Hamburgische Verfassung sieht direkt gewählte Bezirksversammlungen nicht als Dekoration vor. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die Hamburger Bezirksversammlungen nicht bloße Beiräte sind, sondern wichtige Entscheidungskompetenzen besitzen und bei deren Wahrnehmung selbst Staatsgewalt ausüben“, erklärt Thomsen. „Wenn man im Hamburger Rathaus also nach Gutsherrenart durchregieren will, sollte der Senat in seltener Konsequenz gleich eine Verfassungsreform vorlegen und die Bezirksversammlungen abschaffen. Dann wüssten die Hamburger wenigstens, dass ihre Stimme vor Ort nichts mehr zählt. Solange es die Bezirksversammlungen gibt, hat der Senat sie ernst zu nehmen. Harburg ist keine Kolonie und kein Verwaltungsanhängsel des Rathauses.“