Dachgeschosswohnungen Reeseberg Harburg: Neue Fragen nach Antwort des Bezirksamts

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Das Bezirksamt Harburg widerspricht der Darstellung einer bereits angeordneten Räumung von Dachgeschosswohnungen am Reeseberg und Tivoliweg. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage an die Bezirksverwaltung wirft nun neues Licht auf diesen Fall.

Der Fall der Dachgeschosswohnungen am Reeseberg und im Tivoliweg hat in den vergangenen Wochen erhebliche Verunsicherung ausgelöst. Auslöser war ein Schreiben des Eisenbahnbauvereins Harburg (EBV) an betroffene Bewohnerinnen und Bewohner, in dem davon die Rede ist, dass für mehrere Dachgeschosswohnungen keine gültige Baugenehmigung mehr vorliege und die Wohnungen innerhalb von sechs Monaten geräumt werden müssten.

Die nun vorliegende Antwort des Bezirksamts Harburg auf meine Kleine Anfrage zeichnet allerdings ein differenzierteres Bild – und wirft zugleich neue Fragen auf.

Denn das Bezirksamt stellt ausdrücklich klar, dass bislang keine Nutzungsuntersagung ausgesprochen wurde. Wörtlich heißt es:

„Das Bezirksamt Harburg hat keine Nutzungen von Dachgeschosswohnungen des Eisenbahnbauvereins (EBV) untersagt.“

Auch eine konkrete Auszugsfrist von sechs Monaten sei dem Bezirksamt nicht bekannt. Damit verschiebt sich die Perspektive auf den gesamten Vorgang erheblich.

Tatsächlich wurde das Bezirksamt nach eigenen Angaben vom EBV selbst um eine baurechtliche Überprüfung der Dachgeschosswohnungen gebeten. Es fanden bereits Gespräche zwischen Verwaltung und Eigentümer statt; zugleich erklärt das Bezirksamt, dass der Prozess zur Lösungsfindung noch nicht abgeschlossen sei und der Sachverhalt weiterhin geprüft werde.

Das bedeutet nicht, dass die zugrunde liegenden Probleme nicht real wären. Im Gegenteil: Das Bezirksamt bestätigt, dass für einzelne Dachgeschosswohnungen nach derzeitiger Einschätzung keine dauerhaft gültigen Genehmigungen vorliegen. Hintergrund sind offenbar Genehmigungen aus dem Jahr 1949, die lediglich „für die Dauer der Wohnungsnot nach dem zweiten Weltkrieg“ erteilt wurden. Daraus leitet das Bezirksamt ab, dass kein dauerhafter Bestandsschutz bestehe. Dass wir uns erneut in einer Phase der Wohnungsnot befinden, scheint dabei bislang unberücksichtigt zu bleiben.

Gleichzeitig bleibt die Situation erkennbar komplex. Nach eigener Aussage verfügt das Bezirksamt über keine Erkenntnisse zum genauen Zeitpunkt des Ausbaus der betreffenden Wohnungen. Zudem laufen weiterhin Gespräche mit dem Eigentümer über mögliche Lösungen.

Gerade deshalb stellt sich die Frage, warum Bewohnerinnen und Bewohner bereits jetzt mit derart weitreichenden Konsequenzen konfrontiert werden, obwohl das Verfahren offenbar noch offen ist. Wer Menschen mitteilt, sie müssten ihre Wohnungen in absehbarer Zeit verlassen, greift tief in bestehende Lebensverhältnisse ein – selbst dann, wenn formal noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde.

Der Fall zeigt einmal mehr, wie schwierig der Umgang mit gewachsenem Wohnraum sein kann. Einerseits müssen bauordnungsrechtliche Anforderungen ernst genommen werden. Andererseits geht es hier nicht um abstrakte Flächen, sondern um Wohnungen, in denen Menschen leben – teilweise seit vielen Jahren. Umso wichtiger ist nun ein Verfahren mit Augenmaß. Wenn Gespräche über Lösungen laufen und der Sachverhalt noch nicht abgeschlossen geprüft ist, sollte alles darangesetzt werden, Verhältnismäßigkeit zu wahren und unnötige Verunsicherung zu vermeiden.

Die Kleine Anfrage hat zumindest eines deutlich gemacht: Der Eindruck eines bereits abgeschlossenen Vorgangs entspricht offenbar nicht der tatsächlichen Lage. Gerade deshalb geht es jetzt darum, tragfähige Lösungen zu finden, bevor Fakten geschaffen werden.